Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. EXALIS GmbH für die Teilnahme an BOUDOIR BERLIN

1. Anmeldung
Durch Ausfüllen und Zusendung des unterschriebenen Anmeldevordrucks erklärt der Teilnehmer verbindlich seine Teilnahme an der Messe BOUDOIR Berlin. Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2009.

2. Zulassung
EXALIS behält sich das Recht zur Auswahl der Aussteller und deren Platzierung vor. Einen Rechtsanspruch auf Zulassung gibt es nicht. Der Ausstellungsvertrag kommt mit Zusendung des durch EXALIS gegengezeichneten Anmeldevordrucks auf der alleinigen Grundlage der vorliegenden AGB zustande. EXALIS teilt jedem Aussteller eine Ausstellungsfläche zu.

3. Preise
Pro Aussteller beträgt die Anmeldegebühr 2500 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Aussteller und Stand. Bei einer Anmeldung bis zum 25. April beträgt die Anmeldegebühr 1900 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt („Frühbucher Tarif“). Ein komplett ausgestatteter Stand (zwischen 9 und 12 qm) umfasst: Warenträger/Regale, Stühle, Tische, Beschilderung.
Die in der Rechnung angegebenen Zahlungsziele sind verbindlich. Eine Anzahlung in Höhe von 50% der Ausstellergebühr ist mit Anmeldung fällig. Die Ausstellungsfläche wird nur solchen Ausstellern zum Bezug freigegeben, die die Rechnungen vollständig spätestens 20 Tage vor Messebeginn gezahlt haben.

4. Auf- und Abbau
Der Aufbau der Stände kann am 30. Juni ab 14.00 Uhr begonnen werden.
Der Abbau kann am 2. Juli 2009 ab 18.00 Uhr begonnen werden und muss am 2 Juli 2009 gegen 20.00 Uhr beendet sein. Ist der Aussteller mit dem Abbau im Verzug, kann EXALIS den Stand ohne Ankündigung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers selbst oder durch Dritte abbauen. Die Kosten für die Verzögerungen trägt der Aussteller.

5. Stornierung/Rücktritt/Höhere Gewalt/Absage
Der Aussteller kann seine Beteiligung an der Messe bis zu einem Monat vor Messebeginn stornieren. In diesem Falle bleibt die Anzahlung (hälftige Ausstellergebühr) geschuldet. Erfolgt die Stornierung innerhalb des Monats vor Messebeginn, ist die gesamte Ausstellungsgebühr zu zahlen. Ist EXALIS infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihr nicht zu vertretenden Gründen genötigt, die Messe zu verschieben, so erwachsen dem Aussteller hieraus weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen EXALIS.
Sagt EXALIS die Veranstaltung ab, weil sie die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Umstände, die die EXALIS nicht zu vertreten hat, nicht durchführen kann, oder weil EXALIS die Durchführung der Veranstaltung unzumutbar geworden ist (z.B. weniger als 20 Aussteller), dann haftet EXALIS nicht für Schäden und Nachteile, die sich für den Aussteller aus der Absage der Veranstaltung ergeben.

6. Haftung und Versicherung
Schadensersatzansprüche des Ausstellers – auch außervertraglicher Art – gegen EXALIS, seine Angestellten und anderen Erfüllungsgehilfen, sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von EXALIS, seiner Angestellten und anderen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist.
Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet EXALIS nur, wenn ein grobes Verschulden von EXALIS, seiner leitenden Angestellten oder anderen Erfüllungsgehilfen vorliegt.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, wie z B. die Haftung bei der Übernahme einer Garantie oder das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

7. Fotografieren, Filmen, Videoaufnahmen und Zeichnen
Filmen, Fotografieren sowie das Anfertigen von Zeichnungen und Videoaufnahmen sind innerhalb der Ausstellungsräume nur Personen gestattet, die hierfür von EXALIS zugelassen sind. Die Herstellung von fotografischen oder sonstigen Aufnahmen von den Ständen anderer Aussteller ist in jedem Falle unzulässig. Bei Zuwiderhandlung kann EXALIS unter Anwendung rechtlicher Möglichkeiten die Herausgabe des Aufnahmematerials verlangen.
EXALIS ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Film- und Videoaufnahmen vom Messegeschehen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Werbezwecke oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden.

8. Werbung
Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln ist nur auf der eigenen Standfläche zulässig. Die Durchführung von Werbemaßnahmen außerhalb des Standes ist im Gelände untersagt.

9. Marken- und Produktpiraterie
Der Aussteller ist allein für die Beachtung von Schutzrechte Dritter verantwortlich und verpflichtet sich zu jeglicher Mitwirkung im Hinblick auf die Vermeidung oder Beendigung von Verletzungshandlungen. Er trägt sämtliche durch eine von ihm begangen Verletzung von Schutzrechten Dritter selbst und hält EXALIS von jeglichen Ansprüchen frei.

10. Benutzungsordnung
Die Haus- und Benutzungsordnung für das Gelände (Postbahnhof, Berlin) ist vom Aussteller genauestens einzuhalten. Der Aussteller ist verpflichtet, auf die anderen Veranstaltungsteilnehmer Rücksicht zu nehmen, nicht gegen die guten Sitten zu verstoßen und seine Teilnahme an der Veranstaltung nicht für weltanschauliche, politische oder sonstige veranstaltungsfremde Zwecke zu missbrauchen.

11. Standgestaltung
Bei der Gestaltung der Stände ist darauf zu achten, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarn unterbleibt. Irreführende Firmenschilder müssen auf Verlangen der Messeleitung entfernt werden.

12. Behördliche Vorschriften
Die Aussteller haben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei Errichtung ihrer Anlagen eigenverantwortlich zu erfüllen.

13. Technik
EXALIS stellt die für die Stände notwendige Technik (Strom, Beleuchtung etc.) zur Verfügung. Ausstellerseits gewünschte technische Einrichtungen können nur nach schriftlicher Zustimmung durch EXALIS verwendet werden.

14. Verkäufe
Verkäufe und andere Leistungen und Lieferungen, die vom Stand aus erbracht werden, sind unzulässig. Ein Verkauf ist nach § 64 GewO nur an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer zulässig.

15. Veröffentlichung und andere Informationen
EXALIS ist nicht verpflichtet; einen offiziellen Messekatalog zu drucken. EXALIS behält sich jedoch das Recht vor, die Messe und die Teilnahme der einzelnen Aussteller in der für sie sinnvollen Art und Weise zu veröffentlichen.

16. Musik, Film und Fotographie
Die akustische Untermalung der Veranstaltung ist allein Sache von EXALIS. Vorführungen, akustische Werbung, Live-Auftritte von Musikgruppen, Sängern, Künstlern sind untersagt.

17. Promotion
Promotionteams sowie der Einsatz stationärer oder elektronischer Verkaufs- und Werbehilfen, das Herumtragen oder -fahren von Werbeträgern sowie das Verteilen von Drucksachen, Aufklebern und Kostproben außerhalb des gemieteten Standes sind nicht gestattet.

18. Rundschreiben
Einzelheiten hinsichtlich der Messe und dessen Ablauf werden den Ausstellern durch Rundschreiben mitgeteilt.

19. Änderungen
EXALIS behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, welche die Abwicklung der BOUDOIR sowie die Sicherheit betreffen.

20. Verjährung, Ausschlussfrist
Alle Ansprüche des Ausstellers gegen EXALIS aus der Standvermietung und aus allen damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnissen verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt.
Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach ihrem Zugang schriftlich geltend gemacht werden.

21. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Ausstellers werden für die Erfüllung der Geschäftszwecke der EXALIS unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzregelungen verarbeitet und genutzt, insbesondere im Rahmen der Erfüllung des Vertragszwecks auch an Dritte weitergegeben.

22. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Köln. EXALIS ist berechtigt, den Aussteller wahlweise auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.

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